Die beschränkte Steuerpflicht

Was ist unter dem Begriff „beschränkte Steuerpflicht“ zu verstehen? Alle wichtigen Informationen erhältst du in diesem Blogbeitrag.

Die beschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 4 EStG

Sollte sich dein Wohnsitz oder dein gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht in Inland befinden, bist du nicht in Deutschland steuerpflichtig. Du bist grundsätzlich in dem anderen Staat, in dem du deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hast, steuerpflichtig.Erzielst du allerdings Einkünfte in Deutschland, können diese zu versteuern sein. Die Steuerpflicht beschränkt sich auf die in § 49 EStG aufgeführten inländischen Einkünfte:

- Einkünfte aus einer im Inland betriebenen Land- und Forstwirtschaft

- Einkünfte aus Gewerbebetrieb(z.B. wenn im Inland eine Betriebsstätte oder eine ständige Vertretung existiert)

- Einkünfte aus selbständiger Arbeit (bei Ausübung im Deutschland)

- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (bei Ausübung im Deutschland)

- Einkünfte aus Kapitalvermögen

- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

- sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EStG

 Hiervon abzugrenzen ist die erweiterte beschränkte Steuerpflicht gemäß § 2 AStG. Siehe auch meine weiteren Erläuterungen zur Steuerpflicht:Die unbeschränkte Steuerpflicht nach 1 Abs. 1 EStG.Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG. 

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