Ein Unternehmen, dessen Aktien du besitzt, wird von der Börse genommen – Was tun als Investor?

Unternehmen wird von der Börse genommen - Was tun?

Ein Unternehmen, dessen Aktien du besitzt, wird von der Börse genommen. Was für eine Schlagzeile, die dir am Morgen ins Gesicht springt, und dich im ersten Moment ganz schön überrascht. Man liest nicht jeden Tag, dass ein Unternehmen von der Börse genommen wird. Was solltest du jetzt am besten tun?

Das aktuelle Beispiel von Store Capital veranlasst mich, auch aus steuerlicher Sicht zu überlegen, was deine Optionen sind und was du bedenken solltest. Lies in diesem Blogartikel, was für dich jetzt relevant sein kann.

1. Das Beispiel: Store Capital erhält Übernahmeangebot und geht von der Börse

1.1 Was ist passiert?

Gerade durch das Auf und Ab an der Börse dominieren ja Nachrichten, welche Unternehmen kaufenswert erscheinen. Es werden die besten Käufe und Investition für langfristige und kurzfristige Anlagen analysiert und auf Social Media veröffentlicht. Überraschend wird in diesem Umfeld verkündet, dass ein Unternehmen von der Börse genommen wird. (Zwangs-) Verkauf – und nun?

Am 15. September gab das Unternehmen Store Capital vor Handelsbeginn bekannt, dass ein Übernahmeangebot vorliegt. Da das mit hoher Wahrscheinlichkeit angenommen wird, stieg die Aktie an diesem Tag um 20%.

Store Capital und die GIC und Oak Street haben sich auf eine Übernahme des Unternehmens bei einer Bewertung von knapp 14 Mrd. USD geeinigt hat. Die Bewertung von 14 Mrd. USD entspricht einem Kurs von 32,25 USD pro Aktie. Die Aktionäre von Store Capital erhalten nach Abschluss des Deals 32,25 USD pro Aktie in Form von Cash; es handelt es sich um dabei um einen sogenannten All-Cash-Deal.

Als Folge ist die Aktie am Bekanntgabetag um 20 % auf 32,12 USD gestiegen und hat sich dem Übernahmekurs stark genähert.

1.2 Der Ablauf bis das Unternehmen von der Börse geht

Innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe des Übernahmeangebotes räumte das Management von Store Capital möglichen anderen Interessenten noch einmal eine sogenannte Go-Shop-Periode ein. In dieser Zeit können weiteren Interessenten Angebote abgeben, was möglicherweise den Übernahmepreis noch einmal in die Höhe treiben könnte.

Diese Go-Shop-Periode ist am 15. Oktober ausgelaufen und es gibt jetzt keine Möglichkeit mehr einen höheren Preis zu erzielen.

Der Aufsichtsrat von Store Capital hatte die Akquisition bereits befürwortet. Danach müssen die Aktionäre des Unternehmens zustimmen. Bei positiver Abstimmung wird die Transaktion voraussichtlich im ersten Quartal des Jahres 2023 stattfinden und das Unternehmen anschließend von der Börse genommen.

Store Capital verkündet zudem, dass die Dividende für das dritte Quartal im Oktober noch einmal ausgeschüttet wird. Das ist bereits erfolgt. Aber danach werden keine Auszahlungen bis zum Abschluss des Übernahmedeals mehr erfolgen.

2. Deine drei Optionen als Investor

Fragst du dich als Investor jetzt auch, wie du bis zur Abwicklung des Deals nun weiter vorgehen wirst? Du hast nun drei Optionen:

2.1 Aktien halten


Du kannst die Aktie natürlich so lange im Depot behalten, bis der Deal abgeschlossen und das Unternehmen von der Börse genommen wird. Im Fall von Store Capital wird das im ersten Quartal des Jahres 2023 sein. Bis dahin nimmst du noch die Dividendenausschüttungen mit und am Ende erhältst du bereits erwähnten die 32,25 USD für jede sich im Depot befindliche Aktie.

Solltest du innerhalb eines Jahres vor der Abwicklung des Deals Aktien erworben haben, solltest du bedenken, dass hier die Spekulationsfrist von 1 Jahr greift (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). Das heißt, dass der (Zwangs-)Verkauf deiner Aktien steuerpflichtig wird.

2.2 Aktien verkaufen


Hast du die Aktie bereits im Depot, kannst du natürlich diese jederzeit verkaufen. Eventuell wartest du noch die nächste Dividendenzahlung ab, oder verkaufst gleich.

Im Falle von Store Capital ist der Kurs ja rasant gestiegen und wie eingangs erwähnt, ist der aktuelle Kurs dem Übernahmekurs, der dir ja auf jeden Fall zusteht, sehr nahegekommen.

Generell musst du aber überlegen, ob du einen Verlust oder Gewinn mitnehmen willst:
– Auch hier wieder der Hinweis auf die Steuerpflicht deines Veräußerungsgewinns, wenn du innerhalb der Spekulationsfrist von 1 Jahr (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) verkaufst.

– Kannst du das frei gewordene Kapital deines Verkaufs vielleicht zum jetzigen Zeitpunkt ggf. schon lukrativer anlegen? Lohnt sich daher vielleicht auch trotz einer möglichen Steuerpflicht von den Gewinnen der Verkauf?

– Vielleicht hast du aber auch Aktien mit einem Verlust, bei denen du über eine Veräußerung nachdenkst? Jetzt könntest du die Gelegenheit nutzen, da du die Gewinne und Verluste aus den Veräußerungen miteinander verrechnen kannst.

(Zur Verrechnung gibt es ein paar Dinge zu beachten, die ich dir in Kürze in einem anderen Blogartikel vorstellen werde.)

2.3 Aktien kaufen

Die letzte Option ist die Aktie zu kaufen bzw. nachzukaufen. Das Unternehmen wird ja von der Börse genommen, warum sollte ich das denn tun, fragst du dich vielleicht jetzt.

Ganz einfach: Um von der Differenz des aktuellen Kurses zum Übernahmekurs zu profitieren.

Bleiben wir nochmal bei dem Beispiel von Store Capital: Bei einem aktuellen Kurs von rd. 32,12 USD entspricht die Differenz zum Übernahmekurs 0,4 %. Hier musst du also abwägen, ob das ggf. auch für dich eine Option wäre. Der Gewinn zwischen dem Nachkauf bis zum Zeitpunkt der Abwicklung ist aber wieder steuerpflichtig, da Erwerb und Verkauf der Aktien innerhalb eines Jahres erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG).

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