Die unbeschränkte Steuerpflicht

Die unbeschränkte Steuerpflicht - Steuerbegriffe kurz erklärt

Was ist unter dem Begriff „unbeschränkte Steuerpflicht“ zu verstehen? Alle wichtigen Informationen erhältst du in diesem Blogbeitrag.

Die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG

Mit deiner Geburt bist du bereits steuerpflichtig. Die Steuerpflicht endet grundsätzlich mit dem Tod (sofern du Deutschland nicht verlässt und dich woanders niederlässt).

Bei der unbeschränkten Steuerpflicht befindet sich dein Wohnsitz oder dein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland. Es gilt damit das sogenannte Welteinkommensprinzip:

Alle inländischen und ausländischen Einkünfte, also dein weltweit erzieltes Einkommen – ist damit im Inland voll einkommensteuerpflichtig.

Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung ausländischer Einkünfte können Doppelbesteuerungsabkommen zur Anwendung kommen.

Deutsche Staatsangehörige, die bei deutschen Botschaften oder Konsulaten im Ausland tätig sind, haben weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben in Deutschland (§ 1 Abs. 2 EStG). Dieser Personenkreis ist ausnahmsweise dennoch unbeschränkt steuerpflichtig.

 

Siehe auch meine weiteren Blogartikel zur Steuerpflicht:

Die beschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 4 EStG.

Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG.

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