Das Highlander- Prinzip – Es kann nur einen geben: Dein gewöhnlicher Aufenthalt

Das Highlander-Prinzip: Es kann nur einen geben!

Auch im Steuerrecht kann es manchmal nur einen geben! Während du mehrere Wohnsitze gleichzeitig unterhalten kannst, kann es nur einen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des § 9 der Abgabenordnung (AO) geben. (Einzelheiten zum gewöhnlichen Aufenthalt habe ich hier erläutert.)

Beim gewöhnlichen Aufenthalt gilt das Highlander-Prinzip (vgl. Rn. 3 zu § 9 im AEAO):

„Der gewöhnliche Aufenthalt kann nicht gleichzeitig an mehreren Orten bestehen. Bei fortdauerndem Schwerpunktaufenthalt im Ausland begründen kurzfristige Aufenthalte im Inland, z.B. Geschäfts-, Dienstreisen, Schulungen, keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland.“


Auch wenn jedes Land seine nationalen Regeln weitgehend unabhängig bestimmen kann, gibt es keine wesentlichen Unterschiede bei der Regelung des gewöhnlichen Aufenthalts im internationalen Steuerrecht. Die Anwendung ist meist sehr ähnlich geregelt.

Daher kann dies insbesondere dann wichtig für dich sein, wenn dir das Finanzamt einen gewöhnlichen Aufenthalt oder Lebensmittelpunkt in Deutschland unterstellen will. Bist du hingegen mindestens 183 Tage in einem anderen Land, kann der gewöhnliche Aufenthalt nicht in Deutschland sein.

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