Ein Geschenk, das vom Himmel fällt? Airdrops bei Kryptowährungen und die steuerliche Einordnung

Airdrop - Coins als Werbemassnahme

Airdrops bei Kryptowährungen und die Steuer: Was unter Airdrops im Bereich der Kryptowährungen verstanden wird und was du steuerlich wissen und beachten solltest, erkläre ich dir in meinem Blogartikel. Ob es wirklich ein Geschenk ist, das vom Himmel fällt, kannst du am Ende selbst entscheiden.

1. Definition von Airdrops

Airdrops sind im Grunde kostenlose beziehungsweise “unentgeltliche” Münzen (Einheiten einer virtuellen Währung) oder sonstige Token, die verteilt werden und in die Wallet gebucht werden.

Historische Verwendung:
In seiner wörtlichen Definition und historischen Verwendung ist unter einem Airdrop die Abgabe von Lebensmitteln oder lebensnotwendigen Gütern zu verstehen, die in Kisten per Flugzeug an bedürftige Menschen verteilt werden. Bekanntes Beispiel einer solchen Aktion ist die Berliner Luftbrücke vom 24. Juni 1948 bis 12. Mai 1949.

Zurück zu den Airdrops bei den Krypotwährungen. Denn hier sieht die Bedeutung ganz anders aus!

Bei Airdrops werden wie eingangs erwähnt Tokens oder virtuelle Einheiten von Unternehmen kostenlos in die Wallets bestimmter Benutzer verteilt. Das sind oftmals Marketing-Aktionen mit unterschiedlicher Ausgestaltung:

  • Markenbekanntheit schaffen:
    Eine der wichtigsten Aufgaben von Airdrops ist es, Aufmerksamkeit zu schaffen. Aufgrund der enormen Anzahl von Projekten, erhalten die meisten der vielversprechenden ICOs nicht einmal die Aufmerksamkeit, die sie verdienen. Wenn du nun ein paar Tokens kostenlose bekommst, erhältst du automatisch einen Anteil an dem neuen System. Die Neugierde ist geweckt und du wirst mehr erfahren wollen.

    Für andere Airdrops wird gefordert, das Projekt in sozialen Netzwerken zu bewerben.
  • Benutzerdaten sammeln:
    Teilnehmenden werden aufgefordert, Online Formulare auszufüllen, um auf diese Weise ihre Kundendaten zu erhalten. So erhält das Unternehmen mehr Informationen über die potenziellen Nutzer und hilft ihm, gezieltere Marketinglösungen zu entwickeln.
  • Bei größeren Airdrops erhält mitunter nur ein Teil der Teilnehmenden einen Anteil. Sie müssen dafür bestimmte Bedingungen erfüllend um die zu verteilenden Einheiten einer virtuellen Währung oder sonstigen Token zu erhalten.
  • Allerdings kann auch ohne Zutun der Inhaberin oder des Inhabers eines öffentlichen Schlüssels Einheiten einer virtuellen Währung oder sonstige Token erhalten.

Das kürzlich veröffentlichte BMF-Schreiben vom 10.05.2022 ist als Gesetzesauslegung für die Finanzverwaltung gedacht. Der Airdrop ist im ersten Teil (Erläuterungen) unter Tz 12 genauer erklärt.


2. Steuerliche Einordnung von Airdrops

Wir müssen differenzieren, ob Airdrops dem Betriebsvermögen oder deinem Privatvermögen zuzuordnen sind, denn es werden unterschiedliche steuerliche Folgen ausgelöst.

Sofern der Erhalt von Airdops betrieblich veranlasst ist, sind diese als Betriebseinnahmen zu erfassen (s. unten Gewinnermittlung) und in deinem Gewerbebetrieb zu versteuern (im Einzelnen siehe unter 3).

Daneben können die Airdrops aber auch dem Privatvermögen zuzuordnen sein. Es handelt sich in diesem Fall um sonstige Einkünfte aus Leistungen gemäß § 22 Nummer 3 EStG (ausführlich dazu in einem weiteren Blogartikel, der in Kürze erscheinen wird.).


Kryptowährungen - Airdrops im Betriebsvermögen

3. Airdrops im Betriebsvermögen

3.1 Gewinnermittlung

Gewerbetreibende sind verpflichtet, eine Einnahmenüberschussrechnungen (EÜR) oder eine Bilanz zu erstellen. Die EÜR ist die kostengünstigere und einfachere Variante, weil hierbei lediglich die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenüber gestellt werden. Gewerbetreibende müssen bei Überschreiten der nachfolgend genannten Grenzen eine Bilanz erstellen: Umsatz über 600.000 EUR und Gewinn über 60.000 EUR. Bleiben sie unterhalb dieser Grenzen, ist eine EÜR als Gewinnermittlung ausreichend.

Airdrops stellen daher Betriebseinnahmen dar, die mit dem Marktkurs im Zeitpunkt des Zuflusses zu bewerten sind. Erstellst du eine EÜR sind die Airdrops aus den Kryptowährungen in das laufend zu führende Verzeichnis aufzunehmen. Bilanzierer hingegen müssen sie aktivieren.

Bei einer Veräußerung entsteht daher entweder ein Gewinn oder ein Verlust (siehe BMF-Schreiben vom 10.05.2022 Tz 69).


3.2 Einkommensteuer und Gewerbesteuer

Der Gewinn ist mit dem persönlichen Steuersatz belastet und beträgt je nach der Höhe zwischen 0% und 45% in der Einkommensteuer.

Wenn ein Einzelunternehmer den Gewerbeertrag von 24.500€ überschreitet, fällt Gewerbesteuer an. Ihre Höhe bemisst sich nach dem Hebesatz der Gemeinde, in der das Gewerbe betrieben wird. Die Gemeinden setzen den Hebesatz individuell festsetzt. Im Bundesdurchschnitt kann von 14% ausgegangen werden.

Durch eine Anrechnungsmöglichkeit der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer wird eine doppelte (Steuer-)Belastung ausgeschlossen (§ 35 EStG). Die Anrechnung ist maximal auf die tatsächlich bezahlte Gewerbesteuer begrenzt.

Anmerkung: Seit 2008 galt eine Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer in Höhe des 3,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrags. Im Zuge der Unterstützung bei der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie ist dieser Betrag nun auf das 4,0-fache des Gewerbesteuermessbetrags angehoben worden. Dies soll laut Gesetzesbegründung zu einer Verbesserung der Liquidität für Unternehmer beitragen.


Airdrops bei Kryptowährungen und die Steuer. Ein Geschenk, das vom Himmel fällt? Was meinst du dazu? Hast du schon Airdrops erhalten? Lass es mich in den Kommentaren wissen.

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