Besteuerung von Einnahmen aus P2P-Krediten

P2P-Kredite: Geldverleihen von Privatperson an Privatperson
P2P-Kredite

Wer sich finanziell weiterbildet und sich mit den unterschiedlichen Investitionsmöglichkeiten beschäftigt, wird unweigerlich auch auf P2P-Kredite stoßen. P2P-Plattformen versprechen Renditen von teilweise 10% und mehr. In der heutigen Zeit gleicht das einem Traum. Gerade, wenn man sein Geld nicht durch Inflation verlieren, sondern im Idealfall sogar noch vermehren will.

Bevor du investierst, solltest du das Investment verstehen. Immer!

Zwei Fragen, die du dir daher unbedingt vor einem Investment anschauen solltest:

Was ist das Konzept? Hier also: Was sind P2P-Kredite?

Und passen die Frage, weil auch die alljährliche Abgabe zur Steuererklärung vor der Tür steht: Wie werden Einnahmen aus P2P-Krediten besteuert?

 

1. Was sind P2P-Kredite?

P2P-Kredite steht für Peer-to-Peer-Kredite und kommt aus dem Englischen: peer-to-peer lending oder person-to-person lending. Es handelt sich um Kredite, die direkt von Kreditgebern an Kreditnehmer (z. B. Privatpersonen an Privatpersonen (engl. peer to peer) als Privatkredite) vergeben werden, ohne dass ein Finanzinstitut, wie z. B. eine Bank, als Vermittler auftritt.

Technologisch ermöglicht und verbreitet wurden Peer-to-Peer-Kredite vor allem durch das Internet. Als erstes Unternehmen hat Zopa in Großbritannien eine Vergabe von Krediten über das Internet im Jahr 2005 etabliert. In den USA war es 2006 die Plattform Prosper Marketplace, in Deutschland eLolly 2007 und in der Schweiz hat Cashare 2008 den ersten Marktplatz für diese Kreditform eingeführt.

Grundsätzlich ist bei den Peer-to-Peer-Krediten zwischen den Modellen Online-Marktplatz und Family and Friends zu unterscheiden. Eine besondere Spielart ist die Vergabe solcher Kredite als Kleinkredite oder Mikrokredite an Unternehmer in Entwicklungs- und Schwellenländern. Hierbei steht nicht die Gewinnerzielungsabsicht des Kreditgebers, sondern die Unterstützung der Arbeit des Kreditnehmers aus wohltätigen Motiven im Vordergrund (oft bezeichnet als Social Lending).

(Quelle: Wikipedia)

 

1. Welche Investition schauen wir uns an?

In diesem Beitrag betrachten wir die Kreditvergabe zwischen Privatpersonen, die über diverse Plattformen gehandelt werden. Beispielhaft seien hier Bondora, Auxmoney, Mintos, Estateguru und Twino genannt. Die Plattformen haben unterschiedliche Schwerpunkte (wie Investitions-Länder und Arten der Kredite – Immobilien- oder Konsumkredite), in die du investieren kannst. Damit hat jede hat ihre eigenen Vorteile, aber ebenso auch Nachteile.

Daher also nochmal mein Hinweis, dass du dich unbedingt vor deinem Invest mit der jeweiligen Plattform und den Risiken auseinandersetzen solltest.

 

 

2. Hinweis zu der Rechtslage in Deutschland

Inwieweit der Betrieb einer Internet-Plattform zur Vermittlung von Peer-to-Peer-Krediten einer Genehmigungspflicht nach § 32 KWG durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegt, hängt von der konkreten Ausgestaltung des Angebots ab. Da nach Auskunft der BaFin an den Spiegel „jeder einzelne Gläubiger, der sein Geld ‚gewerbsmäßig‘ verleiht, erlaubnispflichtig“ ist, kann Benutzern, die „wiederholt und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, Kredite anbiete[n]“, eine Erlaubnispflicht erwachsen, „[d]er Plattformbetreiber wäre also indirekt in unerlaubte Geschäfte eingebunden und müsste sich auf entsprechende Konsequenzen gefasst machen.“

Die P2P-Plattformen Auxmoney und Smava haben deshalb Banken in den Kreditvermittlungsprozess eingebunden, die die eigentlichen Vertragspartner zwischen Kreditnehmer und -geber sind. Diese Institute (SWK Bank für Auxmoney bzw. Fidor Bank für Smava) besitzen die nötigen Vollbanklizenzen für derartige Transaktionen.

(Quelle: Wikipedia)

 

 

 

Zeit für die Steuererklärung

2. Besteuerung von P2P-Krediten

1. Steuerpflicht

Die grundsätzliche Frage, ob Gewinne aus P2P-Krediten versteuert werden müssen, ist ganz klar mit einem „ja“ zu beantworten. Es handelt sich um Kapitalerträge nach §20 Abs. 1 EStG, die in Deutschland der Besteuerung unterliegen.

Kapitalerträge werden mit 25% Kapitalertragsteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag zuzüglich eventueller Kirchensteuer von 8% oder 9% (je nach Konfession) besteuert. Der Sparerpauschbetrag von 801€ bzw. 1.602 € bei Ehegatten gilt hierfür ebenfalls.

 

 

2. Muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Auch diese Frage ist mit einem klaren „ja“ zu beantworten. Du bist dazu sogar verpflichtet!

Die P2P-Plattformen behalten nicht automatisch Kapitalertragsteuer ein, wie du es eventuell von deiner Bank gewohnt bist. Banken behalten die sog. Abgeltungssteuer automatisch ein, so dass du dadurch in der Regel keine weitere Steuer auf Kapitalerträge zahlen musst. Da sie Abgeltungswirkung hat, wird die einbehaltene Kapitalertragsteuer auch Abgeltungssteuer genannt.

Bei deutschen Plattformen wie Auxmoney ist das etwas anders. Durch eine Änderung im Jahr 2021 behalten diese P2P-Plattformen nunmehr auch Kapitalertragsteuer für dich ein. Näheres findest du dazu auch unter dem nachfolgenden Abschnitt „Bekomme ich Steuerbescheinigungen für meine Steuererklärung?”.

 

Allgemein handelt es sich bei P2P-Plattformen nicht um Finanzinstitute (wie Banken), die zum Einbehalt berechtigt sind. Insbesondere wenn die Plattformen im Ausland ihren Firmensitz haben, behalten sie keine deutschen Steuern ein. Folglich kannst du ihnen auch keinen Freistellungsauftrag wie bei einer deutschen Bank einreichen.

 

Außer dir hat also keiner Kenntnis über die Gewinne aus deiner P2P-Investition. Du bist gesetzlich verpflichtet Kapitalerträge, die nicht der Steuer unterlegen haben, in deiner Steuererklärung anzugeben (§32d Abs. 3 Satz 1 EStG). Wichtig: Bleibe bei deinen Einnahmen transparent und belege auch für die Zukunft, was du tatsächlich für Investitionen tätigst.

Auch wenn du unter dem Sparerpauschbetrag (801 € bzw. 1.602 € bei Ehegatten) liegst, ist die Angabe zwingend vorzunehmen. Das du darunter liegst und keine Steuern zahlen musst, spielt keine Rolle. Das Finanzamt stellt dann eben fest, dass du keine Steuern darauf zahlen musst (zum Beispiel, wenn du keine weiteren Einkünfte hast).

Unterlässt du eine Angabe in deiner Steuererklärung, liegt Steuerhinterziehung vor!

 

 

3. Bekomme ich Steuerbescheinigungen für meine Steuererklärung?

Unterscheiden müssen wir zwischen den deutschen und ausländischen P2P -Plattformen:

Bei den deutschen Plattformen erhältst du einmal jährlich eine Bescheinigung für das Finanzamt. In der Regel erhälst du generell im ersten Quartal des Folgejahres alle Bescheinigungen für deine Steuererklärung.

Bei den ausländischen Plattformen kann es anders aussehen. Beispielsweise stellt dir Bondora eine Auswertung zum Download über das abgelaufene Jahr zur Verfügung. Sollte das nicht der Fall sein, und auch der Support der P2P-Plattform nicht mit einer Bescheinigung helfen können (am besten erstmal nachfragen), musst du deine Zinseinnahmen am Ende eventuell selbst ermitteln.

 

 

4. Wo muss ich die Kapitalerträge in der Steuererklärung eintragen?

Kapitalerträge sind in der Anlage KAP einzutragen.

Da es sich bei Gewinnen aus P2P-Krediten um Kapitalerträge nach §20 Abs. 1 EStG handelt, sind diese ebenfalls in die Anlage KAP einzutragen. Wie zuvor angesprochen, werden dir bei den Einnahmen der P2P-Zinsen keine Steuern abgezogen, so dass du dich im Bereich „Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben“ befindest.

Je nachdem welche Art des Kapitalertrags vorliegt, hast du hier zwei Möglichkeiten:

a. Inländische Kapitalerträge (deutsche Plattformen)

Deutsche Plattformen, wie zum Beispiel Auxmoney, stellen dir einen Ausweis zur Verfügung, da sie Banken in den Prozess eingebunden haben. Anhand der Bescheinigung kannst du erkennen, wie hoch deine Zinseinnahmen im letzten Jahr waren.

Den Betrag aus der Bescheinigung musst du in der Anlage KAP deiner Steuererklärung im Bereich „Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben“ in Zeile 18 („Inländische Kapitalerträge“) eintragen. Bei mehreren Plattformen ist hier die Summe einzutragen.

 

Aber Achtung!
Die Zeilennummern können von Jahr zu Jahr variieren! Da die Finanzverwaltung die aktuellen Formulare jedes Jahr neu veröffentlicht, ist stets die Zeilennummer zu prüfen.

 

b. Ausländische Kapitalerträge (ausländische Plattformen)

Ausländische Plattformen (wie zum Beispiel Bondora) stellen bereits immer öfter einen Ausweis der Zinseneinnahmen zur Verfügung, aber die Regel ist das noch nicht.

Solltest du keinen Ausweis erhalten, musst du daher die Zinsen selbst berechnen. Für die Steuererklärung müssen alle Einnahmen (Zinserträge, Verzugszinsen etc.) aufsummiert werden.

Dies solltest du pro P2P-Plattform machen und am besten so detailliert wie möglich aufbereiten, da du bei Nachfragen des Finanzamts dann leichter gleich alle Daten zur Hand hast.

Die Gesamtsumme aller P2P-Plattformen trägst du in der Anlage KAP deiner Steuererklärung im Bereich „Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben“ in Zeile 19 („Ausländische Kapitalerträge“) ein.

 

Aber Achtung!

Die Zeilennummern können von Jahr zu Jahr variieren! Da die Finanzverwaltung die aktuellen Formulare jedes Jahr neu veröffentlicht, ist stets die Zeilennummer zu prüfen.

 

Nachfolgend ein Auszug aus dem Formular “Anlage KAP” für die Steuererklärung 2021:

 

Besteuerung von P2P-Krediten: Auszug Anlage KAP 2021

 

 

5. Wann sind Kapitalerträge in der Steuererklärung zu erklären?

a. Zuflussprinzip

Wann werden Kapitalerträge steuerpflichtig? Die Frages stellt sich generell und nicht nur auf die P2P-Kredite bezogen. Grundsätzlich gilt für Zahlungen im deutschen Einkommenssteuerrecht das sogenannte Zuflussprinzip (§ 11 Abs. 1 EStG): Einnahmen sind steuerlich dem Kalenderjahr zuzuordnen, indem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Als zugeflossen gilt eine Einnahme, wenn der Steuerpflichtige die wirtschaftliche Verfügungsmacht erlangt hat.

 

b. Wirtschaftliche Verfügungsmacht

Bei der Verfügungsmacht kommt es nicht auf die rechtliche Fälligkeit an, sondern auf den tatsächlichen Zugriff auf eine Geldleistung. Das heißt, dass die Einnahmen dir für weitere Rechtsgeschäfte wie zum Beispiel Kaufverträge zur Verfügung stehen. Letztendlich bedeutet es, dass du über das Geld frei verfügen kannst, um dir Dinge zu kaufen oder es anderweitig zu nutzen.

 

Verfügungsmacht: Tatsächlicher Zugriff auf das Geld
Besteuerung P2P-Kredite: die wirtschaftliche Verfügungsmacht!

 

6. Normale Besteuerung vs. Alternative Besteuerung

Entscheidend ist daher zu klären, wann Gewinne aus P2P-Krediten zu Einnahmen werden? Und wann erlangt der Anleger die wirtschaftliche Verfügungsmacht?

 

Im Rahmen von P2P-Krediten wirst du auf die beiden Begriffe der normalen und der alternativen Besteuerung stoßen. Je nachdem welche Besteuerung angewendet wird, richtet sich auch der Zeitpunkt der Besteuerung. (Anmerkung: Dies sind keine offiziellen, feststehenden Begriffe, sondern haben sich für die Unterscheidung der beider Methoden entwickelt und werden im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet.)

Schauen wir uns die beiden Begriffe und die Vorgehensweisen mal genauer an:

a. Normale Besteuerung

Unter der „normalen Besteuerung“ wird der Regelfall verstanden: Die Besteuerung erfolgt in dem Zeitpunkt, in dem die Gutschrift auf deinem P2P-Konto vorgenommen wird (Zuflusszeitunkt). Der Vorteil liegt in einer sauberen Zuordnung und Versteuerung deiner Kapitalerträge im Jahr der Gutschrift. Nachteil kann sein, dass du regelmäßig Geld abheben musst um die Steuern auf deine P2P-Zinsen zu bezahlen.

Diese Besteuerung findet zum Beispiel bei deutschen Plattformen statt, die Banken in den Kreditvermittlungsprozess eingebunden haben. Ein weiteres Beispiel ist aber auch die litauische Plattform NeoFinance.

Als Investor erhältst du ein Konto mit eigener IBAN, die bankenrechtlich einem Giro- oder Geldkonto gleichgestellt sind. Innerhalb der Europäischen Union (EU) unterliegen sie damit auch der gesetzlichen Einlagensicherung. 

In diesem Fall löst der Eingang der Zinsgutschriften auf dem IBAN-Konto des Anlegers den Zufluss aus. Der Anleger erhält in dem Zeitpunkt die Verfügungsmacht über die Zinseinnahmen. Die Besteuerung ist dann in dem Kalenderjahr vorzunehmen, in dem der Zufluss erfolgte.

 

b. Alternative Besteuerung

Um den Kontext für die alternativen Besteuerung besser zu verstehen, schauen wir uns zunächst einmal die unterschiedliche Abwicklung an:

Nach deiner Anmeldung auf der P2P-Plattform, zum Beispiel bei „Bondora Go and Grow“, erhältst du einen Account mit personenbezogener Nummer. Dieser Account stellt jedoch kein Bankkonto im eigentlichen Sinne dar.

Der Anleger tätigt seine Investitionen durch Überweisung auf das Bankkonto der Plattform unter Angabe seiner Accountnummer (im Feld „Verwendungszweck“ des Überweisungsträgers). Geldeingänge werden entsprechend den Vorgaben des Anlegers direkt oder indirekt (wie bei „Bondora Go and Grow“) in verfügbare Kredite investiert. Umgekehrt gilt das auch für die Kreditnehmer, die ihre Raten für Zins und Tilgung auch auf das Konto der Betreiberplattform einzahlen. Die P2P-Plattform ordnet diese dann anteilig dem Account des Anlegers zu.

Möchte der Anleger Geld von der Plattform abziehen, muss er die Auszahlung beantragen, was dann vom Bankkonto des Betreibers auf das Referenzkonto des Anlegers überwiesen wird.

 

Bei dieser anderen Vorgehensweise wird nun der Unterschied in der Besteuerung wie folgt verstanden:

Bei Gutschrift auf den personenbezogenen Account, hat der Anleger noch keinen Zugriff auf das Geld. Das muss nämlich erst noch zur Auszahlung beantragt werden. Folglich hat er auch noch keine Verfügungsmacht. Nach dem allgemeinen Verständnis liegt hier eine Forderung des Anlegers gegenüber der P2P-Plattform vor. Diese Forderung wird im Rahmen der Kapitaleinkünfte nach §20 EStG nicht erfasst. Den Zugriff auf die Zinserträge erhält der Anleger im Zeitpunkt der Auszahlung.

HINWEIS!

Hier muss ich darauf hinweisen, dass es noch keine richterlichen Entscheidungen zu der „Alternativen Besteuerung“ gibt und auch sonst keine verbindlichen Handlungsanweisungen für die Finanzämter seitens des Bundesamtes für Finanzen vorliegen. Zwischenzeitig ist die „Alternative Besteuerung“ sowohl mit Steuerberatern als auch Finanzbeamten diskutiert und als vertretbar eingestuft worden. Es ist aber durchaus denkbar, dass dein Finanzamt dieses Verständnis nicht teilt und auf die „normale Besteuerung“ verweist.

Du kannst dich selbstverständlich immer für das Vorgehen des Regelfalls, also der “normalen Besteuerung”, entscheiden. Da machst du als Anleger nichts verkehrt; tendenziell besteuerst du deine Kapitalerträge früher.

 

Ergänzend möchte ich noch erwähnen, dass in Corona-Zeiten viele Anleger ihr Geld abziehen wollten. Einige Plattformen hatten hier aber einen Riegel davorgeschoben und das Geld nicht komplett an die Anlager zurück überwiesen, sondern allenfalls in Tranchen ausgezahlt. Hier zeigte sic in der Praxis eindeutig, dass die Anleger nicht ohne weiteres auf das Geld zugreifen konnten.

Ob das nun steuerlich als Bestätigung einer Forderung der Anleger gegenüber der P2P-Plattform angesehen werden kann, bleibt noch dahingestellt. Für die entscheidende Argumentation, ob Verfügungsmacht vorliegt oder nicht, kann dieser Umstand genutzt werden.

 

3. Zusammenfassung

Im Regelfall ist die Besteuerung nach dem Zuflussprinzip des §11 Abs.1 EStG vorzunehmen: Einnahmen sind steuerlich dem Kalenderjahr zuzuordnen, indem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Der Zufluss steuerpflichtiger Einnahmen ist an drei Voraussetzungen geknüpft:

  1. den tatsächlichen Zugriff
  2. das Vorhandensein von Nettogeldvermögen und
  3. die Verknüpfung beider Größen mit einem (Buch-)Geldkonto.

 

Bei P2P-Krediten wird in einigen Fällen von der “normalen Besteuerung” abgewichen: Wenn die Abwicklung nicht mit einem Kreditvergabeprozess, in dem Banken involviert sind, vergleichbar ist, wird eine “alternative Besteuerung” befürwortet.

In diesem Fällen wird wie folgt argumentiert:

1. Der tatsächliche Zugriff ist nicht gegeben.

Vom Zeitpunkt der Einzahlung bis zur Rückzahlung auf das Girokonto des Anlegers, steht ihm das Geld nicht zur Verfügung. Es ist dem Zugriff des Anlegers sogar entzogen, wie die Corona-Krise sogar zeigte.
Der Plattformbetreiber hat die alleinige wirtschaftliche Verfügungsmacht über sämtliche Mittel: Zum einen die Geldmittel der Anleger, die der Kreditvergabe dienen. Zum anderen die der Plattform zufließenden Zinsen und Tilgungen der Kreditnehmer.

 

2. Der Anleger kann den Betrag auf dem Plattformaccount nicht für Rechtsgeschäfte und als Zahlungsmittel nutzen. Durch die alleinige Verfügungsmacht des Plattformbetreibers erhöhen die Zinszahlungen des Kreditnehmers nicht das Nettogeldvermögen des Anlegers. Der Anleger hat lediglich eine Forderung gegenüber der P2P-Plattform.

 

3. Der Account mit personenbezogener Nummer stellt kein Bankkonto im eigentlichen Sinne dar, sondern ist eher als eine Datenbank zu verstehen. In diese Datenbank werden tagesaktuelle Eintragungen über den Vermögensanteil des Anlegers eingetragen, die dieser gegenüber der P2P-Plattform hat. Dieser Account ist nicht mit dem IBAN-Konto eines Finanzinstituts vergleichbar. Die Zinsen werden aktuell „gezeigt“, aber eben nicht gezahlt, so dass es sich um eine Forderung des Anlegers gegenüber der P2P-Plattform handelt.

 

Ergebnis: Solange keine Auszahlung beantragt wird, kann keine Steuerpflicht ausgelöst werden. Da der Geldzufluss erst im Zeitpunkt der Auszahlung vorliegt, können die Zinsen auf P2P-Kredite erst dann zu steuerpflichtigen Einkommen werden.

Empfehlung

Eingangs hatte ich erwähnt, dass es eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung für Kapitalerträge gibt, die nicht der Kapitalertragsteuer unterlegen haben (§ 32d Abs. 3 Satz 1 EStG). Keine Angaben zu machen ist daher Steuerhinterziehung!

Daher solltest du folgende Möglichkeiten überlegen:

1. Du kannst Kleinbeträge (1 – 2 €) abheben und diese in deiner Steuererklärung angeben und die Investitionen deiner P2P-Plattformen darlegen.

2. Freies Feld in der Steuererklärung nutzen! In diesen Fällen wird die Steuererklärung manuell von einem Sachbearbeiter geprüft.Nutze das freie Textfeld in deiner Steuererklärung und erläutere die Anwendung der alternativen Besteuerung. Es ist immer besser, offen die steuerrelevanten Sachverhalte anzugeben, auch wenn man der Meinung ist, dass keine Besteuerung in Frage kommt. So kann dir keine Steuerhinterziehung vorgeworfen werden.

 

Bei deiner weiteren Recherche zu den P2P-Krediten schaue auch bei Steuern mit Kopf vorbei. Steuerberater Roland Elias hat hierzu und zu anderen Themen Youtube-Videos veröffentlicht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner