Dry Income – Begriff und Problematiken

Dry Income - Steuerbegriffe kurz erklärt

Hast du schon mal was von “Dry Income” im Steuerrecht gehört? Der Begriff bezeichnet den Zufluss von zu versteuerndem Einkommen ohne Liquidität – also quasi “trockenes” Einkommen. Das kann mitunter durchaus problematisch sein! Nachfolgend erläutere ich dir zwei Beispiele dazu.

1. Problematik bei Mitarbeiterbeteiligungen

Häufig tritt das Dry Income Problem im Zusammenhang mit Mitarbeiterbeteiligungen auf. Mitarbeiter erhalten Beteiligungen, die im Zeitpunkt der Anteilgewährung prinzipiell sofort versteuert werden müssten. Denn damit wird folglich ein zusätzliches, zu versteuerndes Einkommen ohne Liquiditätszufluss bei ihnen generiert. Der Gesetzgeber führte 2021 zur Entschärfung der Problematik ein Steuerstundungsmodell im § 19a EStG ein. Eine Besteuerung erfolgt wird unter Einhaltung von gewissen Voraussetzungen erst bei einer Veräußerung der Anteile, beim Arbeitgeberwechsel oder spätestens nach zwölf Jahren und damit zu einem späteren Zeitpunkt (Steuerstundung). Einzelheiten dazu kannst du hier nachlesen.

2. Problematik bei deiner Auswanderung

Die Problematik des “Dry Income” kann aber auch im Zusammenhang deiner Auswanderung, insbesondere mit der sog. Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG, auftreten.

Bei deiner Auswanderung als Gesellschafter sollen stille Reserven, die während der Zeit im Inland entstanden sind, besteuert werden (Wegzugsbesteuerung § 6 AStG). Damit will der deutsche Fiskus sein Besteuerungsrecht sicherstellen.

Bei deinem Wegzug ins Ausland wird bei dir als Gesellschafter eine fiktive Veräußerung deiner Gesellschaftsanteile angenommen. Fiktiv deswegen, weil du diese tatsächlich nicht veräußerst. Dabei entsteht jedoch eine Steuerbelastung, obwohl kein Veräußerungserlös und damit Cash geflossen ist oder sogar künftig nicht fließen wird. Es entsteht das sog. Dry Income.

Im Rahmen der Wegzugsteuer gibt es neben der Sofortzahlung die Möglichkeit der Ratenzahlung oder es kommt unter bestimmten Voraussetzungen auch eine vollständige Stundung infrage.

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