Was du beim Homeoffice im Ausland steuerlich beachten musst

Home Office im Ausland - Was du steuerlich beachten musst

Was du beim Homeoffice im Ausland steuerlich beachten musst

Welche Auswirkungen die Arbeit im Homeoffice im In- oder Ausland auf deine Steuerpflicht hat, erfährst du in diesem Blogbeitrag.

Seit dem Frühjahr 2020 ist vieles nicht mehr so wie wir es gewohnt sind, obwohl sich die Welt wie bisher weiterdreht. Viele Arbeitgeber haben ihre Beschäftigten von einem Tag auf den anderen zum Arbeiten ins Homeoffice geschickt. Bei den großen Unternehmen und Konzernen verlief dies zumeist ohne Probleme.

 

Im März 2022 wurden von der Bundesregierung in Deutschland Lockerungen der bisherigen Maßnahmen beschlossen. Auch wenn die Pandemie noch immer präsent ist, werden weltweit die Maßnahmen zurückgefahren. Dennoch wird das flexible Arbeiten nach fast 2 Jahren Pandemie einen anderen Stellenwert einnehmen. Die Entwicklung im Remote Arbeiten zeigte sich bereits vor der globalen Pandemie, nahm aber durch die Umstände gewaltig an Fahrt auf. Die Menschen wollen flexibler leben und arbeiten.

Aber kannst du diese Vorteile auch bewusst nutzen? Was bedeutet das steuerlich? Wenn der Blick über den Bildschirm schweift und auf das Meer und den Strand zur Ruhe kommt, sind Gedanken an die Steuern weit weg. Oder ist das alles nur ein Traum?

Lass uns gemeinsam einen Blick auf die Möglichkeiten werfen…

 

Home sweet Home

„Home sweet Home“ – Dein Homeoffice in den eigenen vier Wänden

Arbeitest du zu Hause und betreust vielleicht noch die Kinder „nebenbei“ ist das schon eine Herausforderung an sich. Gut, dass da das Steuerrecht doch mal einfach ist. Es ändert sich für dich erstmal nichts. Oder zumindest nicht viel. Dein Gehalt und andere Einkünfte werden in Deutschland versteuert. Das sogenannte Welteinkommensprinzip greift.

Deine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entfallen oder reduzieren sich. Alternativ soll dir die in der Pandemie neu eingeführte Homeoffice-Pauschale, die für das Jahr 2022 verlängert wurde, zugutekommen. Hier kannst du 5€ pro Homeoffice-Tag, maximal 600€ pauschal als Werbungskosten geltend machen. Du musst also nicht wie zuvor Belege sammeln und Einzelkosten wie Strom oder Internetgebühren nachweisen.

Weißer Sandstrand

„Sand in der Tastatur?“ – Dein Homeoffice im Ausland

Was passiert, wenn du auf deiner Dienstreise vom Lockdown überrascht wirst und länger im Ausland bleiben musst als geplant? Das ist ja so in vielen Fällen tatsächlich passiert. Oder du verlegst deine Arbeit bewusst an einen Urlaubsort?

Für den Arbeitgeber macht es doch keinen Unterschied, ob ich mich nun im Hotel einlogge und dort arbeite. Viele Hotels bieten sogar bereits Remote-Arbeitsplätze für den Aufenthalt an. Schreibtisch, Bildschirme und alle anderen technischen Voraussetzungen inklusive. Also alles kein Problem. Oder?

 

Du kannst schwimmen, sonnen, am Strand liegen… und arbeiten. Aber maximal für 6 Monate, oder genauer gesagt 183-Tage. Dann solltest du deinen Ort der Wahl vielleicht wieder verlassen. Überschreitest du die 183 Tage, möchte nämlich auch der ausländische Staat Geld von dir – Du wirst dann in den meisten Fällen im Ausland steuerpflichtig. Schaue dir auch meinen Blogartikel zur 183-Tage-Regelung an.

 

Achtung! – Doppelbesteuerung und wie du sie vermeidest

Du denkst jetzt sicher: „Dann gehe in ein Land mit niedrigeren Steuern und bezahle weniger!“ Das geht. Aber Vorsicht! Du hast noch deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland? Dann bist du in beiden Staaten unbeschränkt steuerpflichtig und beide Staaten wollen von dir Steuern erhalten. Es droht eine Doppelbesteuerung.

Solange du nicht mehr als ein halbes Jahr – also regelmäßig unter 183 Tage – im Ausland verbringst und dein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland bleibt, bist du lediglich in Deutschland steuerpflichtig. Mit einer vernünftigen Planung deines Aufenthalts kannst du also die Doppelbesteuerung vermeiden.

Steuern zahlen vs. Steuern sparen

Und wie kann ich nun doch Steuern sparen? – Deine Auswanderung

Das mobile Arbeiten macht es möglich. Vielleicht auch bei deinem bisherigen Arbeitgeber. Du meldest deinen Wohnsitz in Deutschland ab und meldest ihn in einem ausländischen Staat wieder an. Dies haben vor der Pandemie auch schon Grenzgänger so gehandhabt (Grenzgänger-Regelung) und ist durchaus nicht unüblich. Doch inzwischen können auch weitere Distanzen überbrückt werden. Vielleicht ist das auch bei deinem bisherigen Arbeitgeber möglich? Zum Beispiel, wenn du nicht mehr tagtäglich vor Ort erscheinen musst, sondern evtl. nur noch 1x im Monat oder Quartal. Der Strand vor deiner Haustür wird so vielleicht zur Realität.

 

Wo zahle ich bei einem deutschen Arbeitgeber Steuern?

Hast du also einen festen Wohnsitz im Ausland und arbeitest vor Ort, ist in der Regel dein Gehalt auch im Ausland steuerpflichtig. Hast du einen deutschen Arbeitgeber und bist anteilig bei diesem vor Ort, ist die Ausübung in Deutschland zu versteuern. Anknüpfungspunkt für die Steuerpflicht ist in den meisten OECD-Ländern die Ausübung der Tätigkeit (Art. 15 OECD-Musterabkommen). Das heißt, dass eine zeitanteilige Aufteilung deines Gehalts für die Besteuerung in beiden Staaten vorzunehmen ist.

 

Die Gründe ins Ausland auszuwandern sind vielfältig, Steuern zu sparen ist vielleicht ein Grund, aber nicht immer der einzige. Bei der Wahl des neuen Wohnsitzstaates, der eine niedrigere Besteuerung vorsieht, kann aber durchaus die zu zahlende Steuerlast reduziert werden (lies auch meinen Blogartikel “Was ist Geo-Arbitrage?“). Wichtig hierbei ist jedoch die fehlerfreie Abmeldung, sodass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt nicht mehr in Deutschland zur Steuerpflicht führen.

 

„Leben in Steuerfreiheit“ – Kann ich auch gar keine Steuern zahlen? 

Im ersten Moment scheint dieser Gedanke recht absurd und schwer vorstellbar. Aber tatsächlich gibt es Dauerreisende, die in keinem Staat ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die sogenannten Staatenlosen. Sie sind folglich auch nicht steuerpflichtig. Nirgendwo.

Wie das funktioniert? Du nutzt die 183-Tage-Regelung bewusst aus, um legal keine Steuerpflicht zu begründen und um ein staatenloses Leben zu führen. Sicherlich ist es in der Pandemie etwas schwieriger geworden mit dem Reisen, aber mittlerweile lockern die meisten Länder die Einreisebestimmungen wieder.
Du jettest von einem Land zum nächsten, fährst mit einem Auto, Bus, Moped oder besorgst dir ein Segelboot, um die Welt zu umsegeln. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Wenn du dich auf dieses Abenteuer einlassen willst, wirst du deinen Weg finden.

 

Fragen über Fragen…

Wie reise ich? Wohin? Wann? Das sind vielleicht die Fragen, die du dir als Erstes stellen wirst. Aber dann kommt meist auch schon die Geld-Frage ins Spiel, denn alles will ja finanziert werden. Spielt mein Arbeitgeber mit? Was muss ich beachten, wenn das Vorhaben „Leben in Steuerfreiheit“ wirklich funktionieren soll?

 

Ob dein Arbeitgeber deine Idee unterstützt, ist auch mit einigen Fragen seinerseits verbunden: Wo muss dein Arbeitgeber was, wie viel anmelden, wenn du beispielsweise 2 Monate in Deutschland verbringst, auf dem Segelboot ein paar Wochen lebst, 4 Wochen in Spanien anlegst…

In jeden dieser Länder wirst du beschränkt steuerpflichtig, weil du dort deine Tätigkeit ausübst. Dein Arbeitgeber muss dein Gehalt zeitanteilig aufteilen und die Steuern in den verschiedenen Ländern anmelden. Auch hier gilt die Ausübung der Tätigkeit als Anknüpfungspunkt (siehe oben).

 

Gibt es was Komplizierteres als das Steuerrecht?

Klingt das kompliziert und aufwendig? Das Steuerrecht ist hier noch am einfachsten abzudecken! Das Sozialversicherungsrecht ist in der Konstellation am komplexesten.

Grundsätzlich unterliegst du als Arbeitnehmer an deinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der Sozialversicherungspflicht:  In Deutschland (Fall 1) oder im Ausland (Fall 2). In der EU gibt es hierfür so weit auch einheitliche Regelungen. Für den Fall 3 muss im Zweifel ein spezialisierter Rechtsanwalt hinzugezogen werden.

Dein Arbeitgeber hat neben Steuer- und Sozialversicherungsrecht aber auch zum Beispiel Fragen beim Arbeits- und Datenschutzrecht zu beachten. Ob das nicht vielen Arbeitgebern zu komplex und risikoreich sein wird?.

 

Steuern – so individuell wie jeder von uns  

Die Idee als Staatenloser zu leben und nie mehr Steuern zu zahlen schwindet gerade nach deiner ersten Euphorie? Welche Träume hast du in deinem Leben? Ein längeres Sabbatical zu nehmen und zu reisen? Dein Arbeitgeber bietet dir die Möglichkeit als Expatriate? Willst du digitaler Nomade werden, um die Welt reisen und so dein Geld verdienen?

Schreib mir in die Kommentare, was du aus deinem Leben machen willst. Wo soll es hingehen in deinem Leben?

 

Träume und Ideen sind so individuell wie jeder von uns. So ist das auch mit den Steuern. Damit dein Vorhaben gelingen kann, ist es wichtig, die Augen davor nicht zu verschließen.

Nichts ist unmöglich und alles eine Sache der Planung.

2 Kommentare

  1. Was gilt für Selbständige, die ihr eigener Arbeitgeber sind?
    Gilt auch die 183-Tage-Regel?
    Kann bei einem kürzeren Urlaubsaufenthalt das Hotel oder der Campingplatz abgesetzt werden, wenn nachweislich “remote” gearbeitet wurde (z.B. anerkannte Stundenabrechnung für den fraglichen Zeitraum)?
    Danke

    1. Hallo Stefan,
      die 183-Tage-Regelung gilt für alle Steuerpflichtigen und es kommt nicht darauf an, ob du Arbeitnehmer oder Selbstständiger bist. Sie bestimmt deine persönliche Steuerpflicht, die entweder Deutschland oder dem jeweiligen Ausland zuzuordnen ist. Ein kürzerer Urlaubsaufenthalt wird nicht gleich deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt beeinflussen.
      Soll heißen, solange du nicht mehr als ein halbes Jahr – also regelmäßig unter 183 Tagen – im Ausland verbringst und dein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland bleibt (keine Auswanderung oder Weltreise), bist du in Deutschland steuerpflichtig.

      Schau gern auch nochmal meinen Blogartikel zur 183-Tage-Regelung an, und hier auch was unter 2. Arbeitnehmer steht.

      Viele Grüße, Bettina

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